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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2011 - L 3 KA 30/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,124217
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2011 - L 3 KA 30/11 B ER (https://dejure.org/2011,124217)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.07.2011 - L 3 KA 30/11 B ER (https://dejure.org/2011,124217)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - L 3 KA 30/11 B ER (https://dejure.org/2011,124217)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2011 - L 3 KA 30/11
    Dies hat das BSG wiederholt dargelegt (SozR 4-2500 § 106 Nr. 11 und Nr. 19), wobei es davon ausgegangen ist, dass den in dieser Weise erfassten Verordnungsdaten die Vermutung ihrer Richtigkeit zukommt und sie den Anscheinsbeweis für das Volumen der vom jeweiligen Vertragsarzt veranlassten Verordnungskosten begründen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2011 - L 3 KA 9/11

    Vorgaben in § 84 Abs. 6 S. 2 SGB V über die Richtgrößen nach altersgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2011 - L 3 KA 30/11
    Der Durchführung einer RGP für das Jahr 2003 begegnen (auf der Grundlage der Richtgrößen für 2002) zwar keine durchgreifenden Bedenken, wie der Senat in seinem Beschluss vom 6. Mai 2011 im Eilverfahren L 3 KA 9/11 B ER (veröffentlicht in juris) eingehender dargelegt hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2009 - L 3 KA 44/08

    Rechtswidriges Handeln des Beschwerdeausschusses bei Zweifeln desselben an den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2011 - L 3 KA 30/11
    Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung hat der erkennende Senat in einem vergleichbaren Eilverfahren entschieden (Beschluss vom 14. Januar 2009 - L 3 KA 44/08 ER - juris), dass der Sofortvollzug eines Regressbescheids nach RGP auszusetzen ist, wenn das 5 %-Quorum unrichtiger elektronischer Datensätze erreicht oder überschritten ist, der Beschwerdeausschuss die dann erforderliche Untersuchung von Originalunterlagen aber gleichwohl unterlassen hat.
  • SG Hannover, 08.08.2012 - S 78 KA 383/09
    Denn Ausgangs-punkt ist das Verordnungsvolumen des Arztes, dass aus den gelieferten elektronischen Daten der Krankenkassen resultiert, nicht ein Verordnungsvolumen, dessen zugrunde-liegende Daten von den Prüfgremien zunächst noch weiter "bearbeitet" wurden (vgl. dazu auch den Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 21.07.2011, Az.: L 3 KA 30/11 B ER).
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